Mehrweg statt Einweg
Die Nutzung von Mehrweg spielt im Alltag eine immer größere Rolle. Durch den Einsatz von Mehrweg leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz, verringern den Plastikkonsum und helfen mit, die Stadt sauber zu halten.
Auf dieser Seite finden Sie daher ein Informationspaket zu derzeit geltenden und bevorstehenden Mehrwegregelungen sowie unsere Angebote zu diesem Thema.
2021
Seit dem 03.07.2021 sind Einwegkunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller sowie Lebensmittelbehälter und Getränkebechern aus Styropor verboten. Gelagerte Bestände dürfen noch ausgegeben werden, aber keine Neuen gekauft werden.
2022
Fast alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen unterliegen der Pfandpflicht. Außerdem gilt ein Verbot für Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer.
2023
Ab 01.01.2023 sind alle to go-Anbieter verpflichtet, für die Abgabe von Speisen und Getränken auch jeweils eine Mehrweg-Alternative anzubieten. Das mit Mehrwegverpackungen verkaufte Lebensmittel darf nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Eine Ausnahme gibt es für kleinere Betriebe – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Dort können sich Kunden ihr Essen in eigene Behältnisse abfüllen lassen.
Wie geht es weiter?
Ab 2025
Mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, so genanntes Rezyklat, muss für die Herstellung von PET-Einweg-Getränkeflaschen verwendet werden.
Ab 2030
Nutzung von mindestens 30 % Recyclingplastik für sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff.
Weitere Infos der Bundesregierung zum Thema Mehrweg finden Sie hier. Weitere Infos zum VerpackG finden Sie hier.
Mehrwegpfand contra Einwegpfand
Pfand wird auf Mehrweg- und Einwegverpackungen erhoben.
Es sollte immer Mehrweg bevorzugt werden, da diese Verpackungen mehrmals genutzt werden können und umweltfreundlicher sind.
Das Mehrwegpfand ist eine Abgabe auf Flaschen und sonstige Verkaufsgefäße, die nach einer gründlichen Reinigung mehrfach wiederverwendet werden können. Am häufigsten wird es für Getränkeverpackungen erhoben.
Einwegpfand ist auf fast alle Getränke-Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie für Getränkedosen zu zahlen. Bei Einwegverpackungen werden die Verpackungen nach der Rücknahme nicht wieder verwendet, sondern soweit möglich in ihre Grundbestandteile zerlegt und weiterverarbeitet, beispielsweise zu Kunststoffgranulat.
Bepfandete Einwegverpackungen sind immer am Einwegpfandzeichen erkennbar.
Die Mehrwegkennzeichnung ist leider nicht durchgängig im Einsatz.
Ob es sich um Mehrweg- oder Einwegverpackungen handelt, lässt sich aber auch an der Pfandhöhe erkennen, denn das Pfand ist für Mehrweg niedriger als für Einweg.
Hier eine Übersicht der verschiedenen Pfandhöhen bei Getränkeverpackungen:
Flasche | Pfand |
Mehrweg-Bierflasche aus Glas (alle Größen) | 8 Cent |
Mehrweg-Bierflasche mit Bügelverschluss | 15 Cent* |
Mehrweg-Mineralwasserflasche (Glas oder PET) | 15 Cent* |
Mehrwegflaschen für Saft oder Softdrinks | 15 Cent |
manche 1,0-Liter-Weinflaschen | 2 oder 3 Cent |
alle Einwegflaschen und -dosen | 25 Cent |
* in Ausnahmefällen auch 25 Cent und mehr.
Gut unterwegs mit Mehrweg
Unter www.mehrweg-duesseldorf.de werden von der AWISTA Kommunal viele Informationen zu Mehrweg-to-go bereitgestellt. Eine Karte zeigt, welche Restaurants, Cafés, Geschäfte etc. in Düsseldorf bereits Speisen oder Getränke mit Mehrweg-to-go anbieten. Auch kann man sehen, wo man eigene Behälter befüllen lassen kann.
Die Gastronomen und Händler können eigene Mehrwegbehälter ausgeben oder mit einem Partnerunternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen für die Gastronomie anbietet (Leihsystem). Je nach Anbieter sind unterschiedliche Pfandgebühren fällig, bei manchen gibt es auch pfandfreie Ausleihen.
Gut zu wissen: Ab 2023 wird es Pflicht: Dann müssen alle Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen eine Alternative zur Einwegverpackung anbieten.
Durch ihre Nachfrage nach Mehrwegbehältnissen bei der Bestellung von Essen-to-Go, tragen Sie jetzt schon zu einer Reduzierung von Abfall bei.
Die Abfallberatung der AWISTA Kommunal verleiht kostenlos Mehrwegbecher an private Gruppen für z.B. Sommer-, Garten- und Straßenfeste und an Schulen/Kindergärten für Schulfeste oder sonstige Veranstaltungen in Düsseldorf. Sie leistet dadurch einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Müll durch Einwegbecher.
Die Becher aus Polyethylen können mit jeder Art von Getränken gefüllt werden, sind leicht, bruchsicher und spülmaschinenfest. Sie werden platzsparend in einer Kunststoff Klappbox mit 100 Bechern à 0,2 l sauber ausgegeben.
Nach dem Gebrauch werden die Becher von den Ausleihenden gespült und sind sauber und trocken, in die Klappbox verpackt, zurückzugeben. Die Ausleihe ist auf max. 2 Boxen pro Entleiher begrenzt und die Ausleihdauer beträgt max. 7 Tage.
Hier können Sie sich die Mehrwegbecherboxen reservieren.
Zum Themenkomplex Mehrweg haben wir ein Quiz entwickelt. In diesem Quiz haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen rund um das Thema Mehrweg zu testen. Machen Sie gerne mit!
Weitere Informationen zu anderen Angeboten der Abfallberatung finden sich unter www.awista-kommunal.de/privathaushalte/abfallberatung