Gasflaschen, nicht wiederbefüllbar (Einweg)
Restentleerte Einweg-Druckgasflaschen und dünnwandige Einweg-Campinggaskartuschen (z. B. für Propangas) können über die Schadstoffentsorgung der Recyclinghöfe, beim Schrotthändler sowie beim Fachhandel und Hersteller abgegeben werden.
Helium-Einwegflaschen (z.B. mit „Grüner Punkt“-Hinweis, sog. Ballongas) und Lachgasflaschen sollten nicht in die Wertstofftonne gegeben werden, es besteht eine Abgabemöglichkeit auf dem Recyclinghof Flingern. Für die Entsorgung müssen die Flaschen unbedingt restentleert sein.
Bei Abgabe am Recyclinghof: Bitte am Eingang melden.
Ähnliche Begriffe
- Einweg-Druckgasflasche
- Einweg-Campinggaskartusche
- Helium-Einwegflasche
- Ballongasflasche
- Lachgaskartusche