Elektroschrott

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet, ihre ausrangierten Elektroaltgeräte getrennt von anderen Abfällen zu entsorgen. Diese Trennung ist erforderlich und sinnvoll,

  • um die in Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Wertstoffe zurückzugewinnen und wieder neu einzusetzen
  • da die Altgeräte umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten können, die fachgerecht entsorgt werden müssen.

Bitte helfen Sie mit, unsere Ressourcen und die Umwelt zu schonen und geben Sie Ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte nur bei den offiziellen Sammelstellen ab. Durch die fachgerechte Entsorgung verhindern Sie auch den illegalen Abtransport in Entwicklungsländer, wo unter Nichtbeachtung von Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit eine unsachgemäße Ausschlachtung dieser Abfälle zu erwarten ist. „Mobile Sammler“ dürfen keine Elektrogeräte mitnehmen!

Entsorgungsmöglichkeiten

Rückgabe im Handel

Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² und Supermärkte, Discounter, Lebensmitteleinzelhandel mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die dauerhaft oder mehrfach im Jahr Elektrogeräte verkaufen sind verpflichtet zur

  • kostenlosen Rücknahme von Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge max. 25cm, auch wenn sie woanders gekauft worden sind (max. 3 Geräte einer Geräteart).
  • kostenlosen Rücknahme von größeren Elektrogeräten bei Kauf eines vergleichbaren Neugeräts.

Onlinehändler mit mehr als 400 m² Versand- oder Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte müssen

  • beim Kauf von Elektrokleingeräten mit max. 50 cm Kantenlänge eine kostenlose Rücknahme in zumutbarer Entfernung für den Kunden anbieten
  • bei jedem Kauf von größeren Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten.

Entsorgungsangebote der AWISTA Kommunal

Elektrogroß- und kleingeräte

Der Recyclinghof in Flingern nimmt große und kleine Elektro- und Elektronikgeräte an. Dazu zählen:

elektrische Haushaltsgroßgeräte (Herde, Wasch- und Spülmaschinen, Trockner etc.)

  • Kühlgeräte (Kühlschränke, Kühltruhen) und Radiatoren
  • Geräte der Unterhaltungs- und der Informationselektronik (Fernseher, Radios, Receiver, CD- und DVD-Player, Computer, Monitore, Smartphones etc.)
  • sonstige Haushaltselektrogeräte (Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Mixer, Rasierer, Föhne etc.)
  • elektrische Werk- und Spielzeuge
  • elektrische Freizeit- und Sportgeräte
  • Leuchten (z.B. Steh-, Schreibtisch-, Hängeleuchten)
  • Lampen (z.B. Leuchtstoffröhren, Energiespar-, LED-Lampen)

Elektrokleingeräte

Die Recyclinghöfe in Garath und Lohausen nehmen ausschließlich Elektrokleingeräte mit eine max. Kantenlänge von 25 cm an, z.B. Föhns, Rasierer oder Pürierstäbe.

Auch beim Schadstoffmobil werden solche Elektrokleingeräte angenommen.

Elektrogroßgeräte

Sie haben auch die Möglichkeit, Elektrogroßgeräte für die Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung anzumelden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.