Wertstofftonne
Durch die getrennte Erfassung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen kann eine höhere Recyclingquote erreicht werden.
Hintergründe zur Entsorgung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit den Dualen Systembetreibern eine Vereinbarung über die Sammlung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall abgeschlossen. Bei den Dualen Systembetreibern handelt es sich um mehrere private Unternehmen.
Diese Systembetreiber haben die Bereitstellung und Leerung der Wertstofftonnen sowie die Sortierung und Verwertung der gesammelten Wertstoffe, also der Verkaufsverpackungen sowie der stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall, zu organisieren. Dazu erfolgen in regelmäßigen Abständen gebietsspezifisch entsprechende Ausschreibungen.
Kosten für die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen sind nicht Bestandteil der Restmüllgebühren, sondern werden schon beim Kauf von verpackten Produkten über ein sog. Lizenzentgelt direkt mitbezahlt. Für die Sammlung und Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen zahlt die Landeshauptstadt Düsseldorf einen vertraglich mit den Dualen Systembetreibern festgelegten Kostenanteil.
Verkaufsverpackungen werden in der Regel nicht gesondert als Material für die Wertstofftonne gekennzeichnet. Der bekannte „Grüne Punkt“ wird nur von dem Dualen Systembetreiber „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ verwendet.
Was ist zu beachten?
Es dürfen nun neben Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff und Metall auch andere Materialien aus Kunststoff und Metall in die Wertstofftonne gegeben werden, zum Beispiel Pfannen, Töpfe, Plastikspielzeug oder kleine Metallwerkzeuge.
Aus Kunststoff wie z.B. Polyethylenterephtalat (PET) entstehen Einkaufstaschen oder Sportbekleidung. Andere Kunststoffe wie z. B. Polypropylen (PP) bilden eine wertvolle Basis für Gartenzäune, Putzmittelflaschen oder Wäschekörbe.
Ein Beispiel für Verbundverpackungen sind Getränkekartons: Sie bestehen aus Karton und Kunststoff, sowie häufig einer dünnen Schicht Aluminium. Die Schichten sind vollflächig miteinander verbunden. Zur stofflichen Verwertung können diese z. B. als Blumentöpfe oder Ordnungssystem in Schubladen weiterverwendet werden.
Metalle z.B. Weißblech oder Aluminium stellen ein gutes Recyclingmaterial dar. Sie werden sortenrein eingeschmolzen und haben durch ein gut ausgebautes Recyclingsystem in Deutschland mit über 80 Prozent eine gute stoffliche Recyclingquote. Ideen zur Weiterverwendung von z.B. Weißblechdosen: Aufbewahrung von Stiften oder Nutzung als Vorratsdose.
Abfälle aus der Wertstofftonne bekommen durch die getrennte Sammlung ein zweites Leben und es müssen weniger primäre Rohstoffe eingesetzt werden.
Was darf in die Wertstofftonne:
- Kunststoffverpackungen
- Becher von Margarine, Milchprodukten etc.
- Flaschen von Körperpflegemitteln, Spül-/ Waschmittel
- Gegenstände aus Kunststoff
- Schüsseln, Eimer, Blumentöpfe, Gießkannen, Spielzeuge
- Frischhalte- und Transportboxen
- Folien, z. B. Beutel, Einwickelfolie und Tragetaschen
- Metallverpackungen
- Alufolie, Aluminiumdeckel, Aluschalen/-tuben, Konservendosen, Kronkorken, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen
- Gegenstände aus Metall
- Kochtöpfe, Pfannen, Backformen, Besteck,
- Werkzeuge, Wasserhähne
- Verbundverpackungen, z. B. Saft- und Milchkartons
- Vakuumverpackungen (z. B. von Kaffee).
Was darf nicht in die Wertstofftonne:
- Glas- und Papierverpackungen (in die Glas- bzw. Papiersammlung)
- Verpackungen mit Schadstoffanhaftungen, z. B. Farbdosen
- Restmüll, z. B. Windeln, Zigarettenkippen, Tapetenreste
- Küchenabfälle, z. B. Kartoffelschalen, Essensreste
- Altkleider und Textilien
- Elektrogeräte, Batterien, Akkus
- Gasflaschen und -kartuschen (z. B. für Ballongas, Lachgas)
- Abfälle aus Gummi.
Um eine möglichst hohe Verwertungsquote zu erreichen, ist es darüber hinaus wichtig, dass
- Verpackungen restentleert sind, d. h. löffelrein sind (ein vorheriges Spülen ist nicht erforderlich)
- Verpackungen nicht ineinander gestapelt werden, wie z. B. bei Frischkäsepackungen
- Deckel immer vollständig von den Verpackungen abgezogen werden, wie z. B. bei Joghurtbechern und Wurst- und Käseverpackungen.
- Töpfe und Pfannen keine Speisereste enthalten.
Weitere Informationen auch unter https://www.mülltrennung-wirkt.de/