Kleintiersammelstelle
Wohin mit meinem verstorbenen Tier?
Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?
Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:
- Sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben.
- Sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben.
Dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:
- Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
- Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
- Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.
Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:
Können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen. Es werden nur Anlieferungen von Düsseldorfer*innen angenommen. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mitzunehmen, damit Sie Ihren Wohnort Düsseldorf nachweisen können.
Gebühren:
Für die Annahme werden Gebühren durch das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erhoben.
Kleintiersammelstelle des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Höherweg 222
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 – 89 93242
Öffnungszeiten der Annahmestelle:
Montag bis Donnerstag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr
Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.
Tierfriedhof – Feuer- und Erdbestattung
Am Südfriedhof 18d
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 – 1601251
Fax 0211 – 1601252
www.duesseldorfer-tierfriedhof.de
Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein etc.)?
Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der
Gustav Denzin GmbH – Tierkörperbeseitigung
Tel. 02568 – 9310-0