Kleintiersammelstelle

Wohin mit meinem verstorbenen Tier?

Ihr Haustier (Hund, Katze, Kaninchen etc.) ist gestorben und Sie möchten es beerdigen?

Wenn Ihnen ein Grundstück zur Verfügung steht:

  • Sind Sie der Eigentümer, so dürfen Sie einzelne Tiere (Haustiere) auf Ihrem Grundstück vergraben.
  • Sind Sie nicht Eigentümer, so dürfen Sie mit Genehmigung Ihres Eigentümers einzelne Tiere (Haustiere) auf dem Grundstück vergraben.

Dabei müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  1. Auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden, dürfen grundsätzlich keine Tierkörper begraben werden.
  2. Die Tierkörper müssen min. 50 cm unter der Erdoberfläche vergraben werden.
  3. Die Tierkörper dürfen nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen vergraben werden.

Wenn Ihnen kein Grundstück zur Verfügung steht:

Können Sie Ihr verstorbenes Tier zur Kleintiersammelstelle bringen. Es werden nur Anlieferungen von Düsseldorfer*innen angenommen. Bitte denken Sie daran, Ihren Ausweis mitzunehmen, damit Sie Ihren Wohnort Düsseldorf nachweisen können.

Gebühren:

Katze oder kleiner Hund
15,00 Euro
Hund mit einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg
35,00 Euro
andere Haustiere und tierische Erzeugnisse
0,14 / kg, mind. aber 5,00 Euro

Sie haben auch generell die Möglichkeit Ihr verstorbenes Tier auf den Tierfriedhof Düsseldorf zu bringen.

Tierfriedhof – Feuer- und Erdbestattung

Am Südfriedhof 18d
40221 Düsseldorf

Tel. 0211 – 1601251
Fax 0211 – 1601252

www.duesseldorfer-tierfriedhof.de

Ein Großtier ist gestorben (Pferd, Schaf, Schwein etc.)?

Ist ein Großtier gestorben, erhalten Sie nähere Informationen bei der

Gustav Denzin GmbH – Tierkörperbeseitigung

Tel. 02568 – 9310-0

Kleintiersammelstelle

Höherweg 222
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 7375 7050

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 6.30 – 12.30 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr