Straßenreinigung
Die AWISTA Kommunal ist durch die Landeshauptstadt Düsseldorf, die auch die Gebühren festlegt, mit der Straßenreinigung beauftragt.
Der Turnus der Straßenreinigung ist im Straßenverzeichnis der Stadt Düsseldorf verzeichnet. Je nach Einstufung erfolgt die Reinigung 1-12 mal pro Woche. Es werden folgende Reinigungsumfänge unterschieden: Nur Fahrbahnreinigung, Fahrbahn- und Gehwegreinigung, Reinigung selbständiger Gehwege und erschwerte Reinigung (z. B. in der Altstadt).
Im Zuge der Straßenreinigung werden auch die öffentlichen Abfallkörbe geleert.
Zudem kümmert sich die AWISTA Kommunal auch um die Betreuung der Containerstandorte für Glas, Papier und Altkleider, die Laubsammlung im Herbst sowie den Winterdienst auf öffentlichen Straßen.
Für Sonderreinigungen nach Großveranstaltungen, z. B. Schützenfesten, kommen die Veranstalter selbst auf.
Gebühren Straßenreinigung
Bei der Gebührenermittlung durch die Stadt wird berücksichtigt, dass etwa 25 Prozent der Kosten der Straßenreinigung in Düsseldorf aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert wird. Der verbleibende Kostenanteil wird auf die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke umgelegt. Dies erfolgt entsprechend der jeweiligen Reinigungsklasse oder -häufigkeit, die im Gebührenbescheid aufgeführt ist. Die Einstufung der Straßen in die so genannten Reinigungsklassen wird durch die Stadt vorgenommen. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:
- die Lage der Straße (Haupt-, Neben-, Wohnstraße),
- die Gebäudenutzung (Läden, Imbissgeschäfte, Schulen),
- der Baumbestand.
Rechtliche Grundlagen
Die jeweiligen Gebührensätze finden Sie in der Straßenreinigungssatzung. Die Einstufung der Straßen in die jeweiligen Reinigungsklassen finden Sie im Straßenreinigungsverzeichnis.
Im Einzelfall kann die Reinigungsklasse einer Straße nach Prüfung durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz verändert werden.
Ihr zentraler Ansprechpartner für Anregungen und Beschwerden bei
- verunreinigten Straßen und Plätzen,
- überfüllten Abfallbehältern,
- illegalen Sperrmüllablagerungen,
- wilden Mülldeponien,
- Verunreinigungen an Containerstandorten
- und für weitere Fragen im Zusammenhang mit Straßenreinigung und Abfallentsorgung
ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Straßenreinigungskalender
Straßenreinigungstage für die
gesuchte Straße.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
19/5.1 – Kundenservice
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211 89 2 50 50
Telefax: 0211 89 2 94 23
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00-16.00 Uhr
Website: www.duesseldorf.de/umweltamt
E-Mail: stadtsauberkeit@duesseldorf.de